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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Hohenhameln  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
Gremium: Ortsrat Hohenhameln
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 3  
Erschließung des Baugebietes "Hoher Weg III", Ortschaft Hohenhameln; Endausbau
Enthält Anlagen
2018/058  
Ö 4  
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln; a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Enthält Anlagen
2018/059  
Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln; a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Enthält Anlagen
2018/061  
    VORLAGE
   
  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
     
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz    DATUM: Mo, 24.09.2018    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
     
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Hohenhameln    DATUM: Mo, 24.09.2018    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
     
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 27.09.2018    TOP: Ö 14
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
     
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

Ö 6  
Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Am Schulzentrum", Ortschaft Hohenhameln
Enthält Anlagen
2018/060