Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Bezeichnung: |
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
Gremium: |
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
Datum: |
Mo, 21.06.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 20:50 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln |
Ort: |
Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.12.2020 |
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2020/500 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Antrag der CDU-Fraktion: Wasserzufuhr für das Freibad Pfannteich |
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2021/004 |
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Ö 5 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 6 |
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Erneuerung des Straßenraumes "Equorder Weg", Ortschaft Mehrum, im Rahmen der Dorfentwicklung |
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2021/034 |
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Ö 7 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Überm Berge II", Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB;
Aufstellungsbeschluss |
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2021/041 |
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Ö 8 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Dehnenweg" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2021/044 |
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Ö 9 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Klappfeld" mit örtlicher Bauvorschrift, Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
c) Abschluss eines Erschließungsvertrages |
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2021/042 |
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Ö 10 |
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Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen: Photovoltaik auf gemeindlichen Dächern
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2020/094 |
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Ö 11 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Prüfung des Ausbaus einer Infrastruktur für E-Mobilität in der Gemeinde Hohenhameln |
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2021/003 |
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Ö 12 |
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Anträge der Fraktion Bündnis90/die Grünen: Trinkwasser reduzieren, Grundwasser schützen |
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2021/020 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 |
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 21.06.2021 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück bedarf gemäß Niedersächsischer Bauordnung keiner Erlaubnis oder Bewilligung, soweit es sich um Niederschlagswasser von Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken handelt. Ebenso bedarf der Bau von Regenwassernutzungsanlagen bis 100 m³ Behältervolumen gemäß dieser Bauordnung keiner Baugenehmigung. Die Verwaltung der Gemeinde Hohenhameln wird aufgefordert, auf ihrer Website, im Hohenhamelner Kurier sowie bei der Veräußerung von Baugrundstücken hierauf aufmerksam zu machen und die Empfehlungen zum umweltgerechten Umgang mit Regenwasser des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie jeweils zur Verfügung zu stellen.
- Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Einleitung anfallenden Regenwassers in die öffentliche Kanalisation in künftigen Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten weitgehend vermieden werden kann. Sofern das Ergebnis bejaht wird, sollten die zukünftigen Grundstückseigentümer darüber in Kenntnis gesetzt und ihnen freigestellt werden, ob sie anfallendes Regenwasser auf ihren Grundstücken versickern lassen, nutzen oder in den öffentlichen Kanal einleiten.
- Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, die Nutzung bzw. Versickerung von Regenwasser auf gemeindeeigenen Grundstücken/Gebäuden im Rahmen von Neubauten, Umbauten, Sanierungen zu Prüfen und bei wirtschaftlich vertretbarer Machbarkeit zu realisieren.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 24.06.2021 TOP: Ö 23 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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- Beschluss:
Die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück bedarf gemäß Niedersächsischer Bauordnung keiner Erlaubnis oder Bewilligung, soweit es sich um Niederschlagswasser von Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken handelt. Ebenso bedarf der Bau von Regenwassernutzungsanlagen bis 100 m³ Behältervolumen gemäß dieser Bauordnung keiner Baugenehmigung. Die Verwaltung der Gemeinde Hohenhameln wird aufgefordert, auf ihrer Website, im Hohenhamelner Kurier sowie bei der Veräußerung von Baugrundstücken hierauf aufmerksam zu machen und die Empfehlungen zum umweltgerechten Umgang mit Regenwasser des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie jeweils zur Verfügung zu stellen.
- Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Einleitung anfallenden Regenwassers in die öffentliche Kanalisation in künftigen Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten weitgehend vermieden werden kann. Sofern das Ergebnis bejaht wird, sollten die zukünftigen Grundstückseigentümer darüber in Kenntnis gesetzt und ihnen freigestellt werden, ob sie anfallendes Regenwasser auf ihren Grundstücken versickern lassen, nutzen oder in den öffentlichen Kanal einleiten.
- Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, die Nutzung bzw. Versickerung von Regenwasser auf gemeindeeigenen Grundstücken/Gebäuden im Rahmen von Neubauten, Umbauten, Sanierungen zu Prüfen und bei wirtschaftlich vertretbarer Machbarkeit zu realisieren.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 13 |
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Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Niedersächsischen Weg unterstützen |
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2021/026 |
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Ö 14 |
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Anträge und Anfragen |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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